Dezember 18, 2024
Die vorliegende Analyse untersucht die Entscheidung Nr. 752 des rumänischen Verfassungsgerichts vom 14. Dezember 2023. Gegenstand der Entscheidung war die Anfechtung bestimmter Bestimmungen der Gesetze Nr. 77/2016 und 52/2020 zur Schuldentilgung durch Übereignung an Zahlungs statt (rum. „darea în plată“). Das Gericht prüfte vor allem von Finanzinstituten erhobene Verfassungsbeschwerden, die sich auf die verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Vereinbarkeit der Gesetze mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen beziehen. Das Gericht bestätigte den Großteil des rechtlichen Rahmens, hob jedoch entscheidende Aspekte hervor, die die Klarheit der Rechtsvorschriften sowie die wirtschaftliche Gerechtigkeit betreffen.
Das Verfassungsgericht bestätigte die Verfassungsmäßigkeit der meisten Bestimmungen und betonte den Ermessensspielraum des Gesetzgebers bei der Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und privaten Rechten.
Als gültig erachtete Bestimmungen umfassen:
Für Verbraucher: Die Entscheidung stärkt den Schutz von Personen in wirtschaftlicher Notlage und eröffnet neue Möglichkeiten zur Schuldenerleichterung und Umschuldung.
Für Finanzinstitute: Das Urteil signalisiert eine strengere Einhaltung der gesetzgeberischen Intention, lässt jedoch Raum für die Anfechtung von Schuldnern, die in böser Absicht handeln.
Die erweiterten Hilfsmöglichkeiten stärken den Schuldnerschutz, betonen jedoch die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Autor: Mag. Raluca Marinescu
Für weitere Informationen zu diesem Aspekt und bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Mag. Raluca Marinescu L.L.M. raluca.marinescu@nhp.ro.