Wesentliche Geschäfts - und Rechtsaktualisierungen in Rumänien ab 2025

Wesentliche Geschäfts - und Rechtsaktualisierungen in Rumänien ab 2025

Dezember 18, 2024

Zusammenfassung

Rumänien unternimmt bedeutende Schritte zur Modernisierung seines rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmens. Ab 2025 werden zwei wesentliche Änderungen die Geschäftswelt prägen: die Einführung der CAEN Rev.3-Klassifizierung und die Änderungen des Gesellschaftsgesetzes Nr. 31/1990. Diese Reformen zeigen Rumäniens Engagement für mehr Transparenz, Effizienz und digitale Transformation.

CAEN Rev.3: Aktualisierte Klassifizierung der Wirtschaftstätigkeiten

Ab dem 1. Januar 2025 wird die rumänische Regierung die CAEN Rev.3-Klassifizierung einführen, gemäß Verordnung Nr. 377/2024 des Nationalen Statistikinstituts (INS). Diese Änderung harmonisiert Rumäniens Wirtschaftsklassifizierungen mit internationalen Standards und vereinfacht die wirtschaftliche Berichterstattung.

Wichtige Punkte

Neue Unternehmen: Alle ab 2025 gegründeten Unternehmen werden automatisch nach CAEN Rev.3 klassifiziert.

Bestehende Unternehmen: Eine schrittweise Anpassung erfolgt freiwillig oder bei Änderungen im Handelsregister.

Vereinfachte Verfahren: Aktualisierungen erfordern minimale Dokumentation, mit standardisierten Formularen für einen reibungslosen Ablauf.

Warum ist das wichtig für Investoren

Die Einführung von CAEN Rev.3 zeigt Rumäniens Bestreben, ein modernes und verlässliches Investitionsumfeld zu schaffen. Unternehmen profitieren von größerer Klarheit und globaler Wettbewerbsfähigkeit.

Nächste Schritte für Unternehmen

  1. Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die neuen CAEN-Anforderungen erfüllt.
  2. Überprüfen Sie den Entwurf der Verordnung, der bis zum 16. Dezember 2024 zur öffentlichen Konsultation auf der Website des Justizministeriums verfügbar ist: www.just.ro .
  3. Beginnen Sie rechtzeitig mit den Vorbereitungen, um bei der Umsetzung des Übergangs einen Schritt voraus zu sein.

Bei SCPA Hirsch Marinescu & Partners stehen wir bereit, Unternehmen bei dieser Veränderung zu unterstützen—durch die Sicherstellung der Compliance und die Nutzung neuer Chancen, die sich aus einem modernisierten Rahmen ergeben.

Wichtige Änderungen am Gesellschaftsgesetz Nr. 31/1990

Am 3. Dezember 2024 wurde Gesetz Nr. 299/2024 im Amtsblatt veröffentlicht, wodurch wesentliche Änderungen am Gesellschaftsgesetz eingeführt wurden. Diese Reformen zielen darauf ab, die Unternehmensführung zu modernisieren, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und die Aktionärsrechte zu stärken.

Wesentliche Änderungen

Vereinfachte Identifikationsanforderungen:

  • Aufhebung der Artikel 7(f¹) und 8(k¹).
  • Artikel 8¹ konzentriert sich auf wesentliche Identifikationsdetails.

Digitale Transformation der Hauptversammlungen:

  • Artikel 125¹: Aktionäre können sicher und transparent online teilnehmen und abstimmen.
  • Artikel 195¹: Gleiches gilt für Gesellschafterversammlungen von GmbHs.

Delegation von Führungsverantwortung:

  • Artikel 114(1): Bestimmte Aufgaben können an den Vorstand delegiert werden, ausgenommen Hauptentscheidungen.

Flexibilität in Versammlungsverfahren:

  • Artikel 117(6): Einladungen müssen klare Details zur Online-Teilnahme enthalten.
  • Artikel 117¹(2¹): Der Verwaltungsrat kann die Einladungen zu Hauptversammlungen bis zu 15 Tage nach ihrer ursprünglichen Veröffentlichung ändern.

Verbesserte Governance für Kommanditgesellschaften

  • Die Bestimmungen gemäß Artikel 90 klären, dass die Governance-Regeln, die für andere Gesellschaftsformen gelten, nun auch auf Kommanditgesellschaften anwendbar sind, wodurch Klarheit und Konsistenz verbessert werden.

Auswirkungen auf Unternehmen

Vereinfachte Einhaltung der Vorschriften: Unternehmen profitieren von vereinfachten Prozessen, wodurch Zeit und Ressourcen gespart werden.

Erhöhte Aktionärsbeteiligung: Digitale Instrumente ermöglichen eine aktive Teilnahme und Abstimmung der Aktionäre in Echtzeit, unabhängig von ihrem Standort.

Verbesserte Unternehmens-Transparenz: Die klare Regelung der Online-Beteiligungsprozesse stärkt die Transparenz und das Vertrauen in die Unternehmensführung.

Anpassung an EU-Standards: Diese Änderungen bringen Rumäniens Unternehmensrecht in Einklang mit modernen europäischen Praktiken und erleichtern grenzüberschreitende Geschäfte und Investitionen.

Wie SCPA Hirsch Marinescu & Partners Sie Unterstützen Kannt

Bei SCPA Hirsch Marinescu & Partners sind wir uns der Herausforderungen und Chancen bewusst, die diese wirtschaftlichen und rechtlichen Änderungen mit sich bringen. Unser Team bietet maßgeschneiderte Unterstützung:

  • Rechtsberatung: Individuelle Beratung zur Einhaltung der Anforderungen von CAEN Rev.3 und den Änderungen des Gesellschaftsgesetzes.
  • Digitale Governance-Strategien: Implementierung sicherer Systeme für virtuelle Hauptversammlungen und Online-Abstimmungen.
  • Compliance-Überprüfung: Sicherstellung der Übereinstimmung Ihrer Unternehmensprozesse mit den aktuellen rechtlichen Bestimmungen.

Ein Blick in die Zukunft

Die Einführung von CAEN Rev.3 und die Änderungen gemäß Gesetz Nr. 299/2024 markieren einen wichtigen Fortschritt in der rumänischen Unternehmenslandschaft. Diese Reformen schaffen gemeinsam ein modernes, effizientes und transparentes Umfeld, das Investoren, Unternehmen und allen Beteiligten zugutekommt.

Autor: Mag. Raluca Marinescu
Für weitere Informationen zu diesem Aspekt und bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Mag. Raluca Marinescu L.L.M. raluca.marinescu@nhp.ro.

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