Beitragspflichten werden vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer überwälzt
Mit 01.01.2018 wird die Eilverordnung Nr. 79/2017 zur Änderung und Ergänzung des Steuergesetzes Nr. 227/2015 in Kraft treten (“Eilverordnung Nr. 79/2017”). Damit werden die Verpflichteten für die Beitragsleistungen grundlegend geändert.
