Mit 01.01.2018 wird die Eilverordnung Nr. 79/2017 zur Änderung und Ergänzung des Steuergesetzes Nr. 227/2015 in Kraft treten (“Eilverordnung Nr. 79/2017”). Damit werden die Verpflichteten für die Beitragsleistungen grundlegend geändert. Die Absicht des Gesetzgebers ist es, die Beitragsleistungen für die Sozialversicherungsbeiträge, die zwar schon bisher den Arbeitnehmer zugerechnet wurden, aber vom Arbeitgeber abgeführt, zur Gänze… Read more »