August 01, 2014
Organisiert durch das Gesetz nr. 304/2004 über die Gerichtsorganisation, ist das Justizsystem in Rumänien in der Form einer Pyramide aufgebaut. Auf der Spitze der Pyramide steht der Oberste Gerichts- und Kassationshof, neben den Berufungsgerichten und dem Militärberufungsgericht, Landesgerichten und Fachgerichten. Die Basis bilden die Gerichte erster Instanz, sogenannte Amtsgerichte.
Organisiert durch das Gesetz nr. 304/2004 über die Gerichtsorganisation, ist das Justizsystem in Rumänien in der Form einer Pyramide aufgebaut. Auf der Spitze der Pyramide steht der Oberste Gerichts- und Kassationshof, neben den Berufungsgerichten und dem Militärberufungsgericht, Landesgerichten und Fachgerichten. Die Basis bilden die Gerichte erster Instanz, sogenannte Amtsgerichte.
۩ Die Gerichte erster Instanz, Amtsgerichte (Judecătoria) unterliegen der organisatorischen Zuständigkeit der Landesgerichte und sind in den wichtigsten Städten Rumäniens platziert. Heute gibt es 188 Amtsgerichte. Sie haben allgemeine Kompetenz; dh jeder Fall, der nicht
ausdrücklich durch das Gesetz in die Zuständigkeit eines anderen Gerichts fällt (zB Zivilklagen über 200.000 RON; alle Insolvenzforderungen) sind bei den Landesgerichten einzubringen. Das Urteil von einen Gericht in ersten Instanz kann bei der nächsten Gerichtsebende angefochten werden. Sohin werden Urteile des Amtsgerichtes beim Landesgericht angefochten.
۩ Die Landesgerichte (Tribunalul) – Es gibt 42 Landesgerichte auf Kreisebene und in Bukarest, die alle unter die organisatorische Zuständigkeit der Berufungsgerichte fallen. Die Landesgerichte sind zuständig in erster Instanz bei einem Streitwert ab 200.000 RON sowie bei
Eigenzuständigkeiten, bei Berufungen (Apel) und Rekursen (Recurs) gegen Entscheidungen der Amtsgerichte.
۩ Die Berufungsgerichte (Curtea de Apel). Derzeit gibt es in 15 Berufungsgerichte in den wichtigsten Regionen des Landes. Weiterlese
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