• Privatpersonen Insolvenzrecht wird in Dezember 2015 in Kraft treten
  • Neuen Frist für die Jahresabschlüsse Privatpersonen Insolvenzrecht wird in Dezember 2015 in Kraft treten
  • Änderungen des Gesellschaftsgesetz Nr 31/1990 und Handelsregistergesetz
  • Die Regierung will den Stempel für Firmen und PFA beseitigen
  • Neue Steuervergünstigungen für KMU
  • Das neue Steuerprozessrecht und das Steueramnestiegesetz Nr. 209/2015 wurden verkündet

Am 26 Juni 2015 wurde das Gesetz Nr. 151/2015 über Insolvenz von Individuen, eine absolute Neuheit in der rumänischen Rechtssystem, im Amtsblatt Nr. 464 vom 26. Juni 2015 veröffentlicht und wird am 26 Dezember in Kraft treten.

Das Hauptziel des Gesetzes ist es eine Möglichkeit dem gutgläubigen Schuldnern zu gewähren, um ihre finanzieller Stabilität durch einen Schuldentilgungsplan; durch die Liquidierung von Vermögenswerten oder durch das vereinfachte Verfahren wiederherzustellen.

Das Verfahren gilt für die Personen, die ihr Domizil, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort für mindestens 6 Monate vor der Anwendung des Gesetzes in Rumänien haben; die insgesamt Schulden von mehr als 15 Mindestlöhne haben mit einem abgelaufenen Fälligkeitsdatum von mehr als 90 Tagen; keine Möglichkeit haben allein ihre finanzielle Stabilität in den nächsten 12 Monaten wiederherzustellen.

Personen, die in der Vergangenheit von einen Schuldenerlass profitiert haben; die in den letzten 2 Jahren Disziplinar entlassen wurden; die wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurden oder die nicht nachweisen konnten, dass sie ein Job nicht finden konnten können nicht von dieses Gesetzes profitieren.

Die Behörden, welches das Insolvenzverfahren anwenden sind das Insolvenzausschuss, die Gerichte und der Insolvenzverwalter. Der Antrag auf Schuldentilgung Plan wird von der Insolvenzausschuss durchgeführt und überwacht; die anderen beiden sind Gerichtsverfahren und unter Aufsicht eines Richters durchgeführt.

Anders als bei der Insolvenz von juristischen Personen, die vom einen Tribunal verhandelt werden, fällt die Insolvenz der Individuen unter die Zuständigkeit des Gerichtes der ersten Instanz – Judecătoria, wo das Individuum seinen Wohnsitz oder Aufenthalt in den letzten sechs Monaten hatte.

Zu den wichtigsten Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenz erwähnen wir: Zinsen und andere Sanktionen können in Zukunft nicht berechnet werden; jeder Klage oder Kraftausführung auf die Schulden wird ausgesetzt; jede Schuld wird fällig.

Wir werden auf dieses Thema mit einem umfangreichen Artikel zurückgeben.

 

Neuen Frist für die Jahresabschlüsse

Am 9 Juli 2015 wurde das Beshluss des Ministerium für öffentliche Finanzen Nr. 773/2015 für die Genehmigung des Buchhaltungsberichtssystem auf 30. Juni 2015 im Amtsblatt, Teil I, Nr. 509 von 9 Juli 2015 veröffentlicht.

Nach der neuen Ordnung, müssen alle Wirtschaftsteilnehmer, die einen Umsatz über 220.000 RON registriert haben an die Steuerbehörden, bis 17 August die Buchhaltungsberichte für das erste Halbjahr einreichen, dh bis zum 30. Juni. Die gleichen Regeln müssen von den Wirtschaftsteilnehmern, die ein Geschäftsjahr anders als das Kalenderjahr wervenden  eingehalten werden.

Es gibt ein paar Kategorien von Unternehmen, die nicht die Buchhaltungsberichte am 30 Juni 2015 einreichen müssen: wenn das Unternehmen keine Aktivität von ihrer Gründung bis zum 30 Juni 2015 hatte; war im Laufe der ersten Jahreshälfte 2015 zeitweise inaktiv; wurde im Jahr 2015 gegründet; befindet sich in Liquidation.

Die Unterlagen werden den Gebietseinheiten der MFP eingereicht werden, auf Papier und in elektronischer Form oder nur in elektronischer Form auf der Portal www.e-guvernare.ro, mit einem angebrachten elektronischen Signatur.

Die Nichtbeachtung der Frist kann mit Geldstrafen bis zu 5.000 RON sanktioniert werden.

 

Änderungen des Gesellschaftsgesetz Nr 31/1990 und Handelsregistergesetz

Am 13 Juli 2015 wurde Gesetz Nr. 152/2015 für die Änderung bestimmter Normativakten auf dem Gebiet der Eintragung in das Handelsregister in dem rumänischen Amtsblatt nr. 519 veröffentlicht und welches am 16 Juli 2015 in Kraft getreten ist und unter mehreren Änderungen des Handelsregistergesetzes Nr. 26/1990 und Registrierungsverfahren Gesetz Nr. 359/2004, änderte es das Gesellschaftsgesetzes Nr. 31/1990 (die „Gesellschaftsrecht“) in dem Sinne, dass die Bedingungen der Auflösung und Liquidation der Gesellschaften ändert wurden.

Was die Neuheiten angehet, die wichtigsten Änderungen sind folgenden:

Gesellschaftsgesetz

Die Fälle der Auflösung einer Gesellschaft werden geändert in Sinne das jede interessierte Person das Recht haben wird die Auflösung einer Gesellschaft zu beantragen, wenn die Gesellschaft zuzüglich:

  • nicht das Jahresabschluss und gegebenenfalls die konsolidierten Jahresrechnung und Buchungsberichte an die Gebietseinheiten des Finanzministerium eingereicht haben, in den vom Gesetz vorgesehenen Zeitraum, wenn die Verzögerungszeit 60 Tage überschreitet;
  • die Gesellschaft hat nicht die Erklärung das sie keine Aktivitäten durchführt seit seine Begründung bei die Gebietseinheiten des Finanzministerium eingebracht, innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen Frist, wenn die die Verzögerungszeit 60 Tage überschreitet
  • Die Liste der Gesellschaften für die das Nationale Handelsregister Amt Anträge für die Auflösung formulieren wird, wird auf seiner Website oder Online-Service-Portal mindestens 15 Kalendertage, bevor das Antrag an das Finanzministerium-Nationalagentur für Steuerverwaltung gesendet wird, angezeigt werden;
  • jede betroffene Person kann gegen die Entscheidung der Auflösung innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt Rumäniens, Teil IV Rekurs einbringen;
  • Nachdem das Gerichtsurteil rechtskräftig wird, geht die Gesellschaft in Liquidation und als Neuheit wird Liquidator durch das Handelsregister und nicht mehr von Gericht bennant werden, mit einem festen Budget von 1000 RON pro Monat.
  • Innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt Rumäniens, Teil IV jede interessierte Person kann den Beschluss der Liquidation zu appellieren;
  • Die Auflösung muss in einem Jahr abgeschlossen werden; auf Antrag des Insolvenzverwalters kann das Handelsregisteramt diese Frist um ein weiteres Jahr verlängern, aber nicht mehr als das Doppelte. Die alte Regelung dass nur das Gericht die Frist verlängern kann ist nicht mehr anwendbar.

Zusammenfassend die neuen Bestimmungen dienen der Insolvenzgerichte zu entlasten und verbessern dadurch die Rechte der Handelsregister.

Handelsregister Gesetz 26/1990

Die meisten der Neuerungen zielen darauf ab, den rechtlichen Rahmen für die Verbindung der nationalen Handelsregister an die europäische Plattform e-Justice, zu erstellen

 

  • Für die Identifizierung, einschließlich der Kommunikation zwischen Handelsregister in den Mitgliedstaaten über das System der Vernetzung, werden die natürliche und juristische Personen in das Handelsregister auch ein ID Nummer auf europäischer Ebene (EUID) haben, welches die Identifizierung von Rumänien, die Identifizierung von den nationalen Register, Nummer der Person in dieses Register und, falls erforderlich, andere Funktionen, um die Identifizierung Fehler zu vermeiden umfassen wird. EUID wird ab 2017 anwendbar;
  • Rumänische juristische Personen, die Niederlassungen im Ausland offen haben die Pflicht dieses an das Handelsregister Amt in Rumänien mitzuteilen.

Die Regierung will den Stempel für Firmen und PFA beseitigen

Am 15 Juli 2015 hat das Finanzministerium der Verordnungsentwurf OG Nr. 17/2015 für die Regelung bestimmter Steuermaßnahmen und zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze für die öffentliche Debatte veröffentlicht.

Durch dieses Projekt schlägt die Regierung vor die Beseitigung der obligatorischen Anwendung der Stempel auf Erklärungen, Anträge und andere Dokumente, die von Einzelpersonen oder privaten juristischen Personen bei verschiedenen Institutionen oder Behörden eingereicht werden oder für Akten welches zwischen diesen Personen unterschrieben werden.

Die Verordnung ist notwendig um die rechtliche Verpflichtung zur Verwendung der Stempel zu klären. Obwohl die primäre Gesetzgebung den Stempel nicht als obligatorisch vorsehet, die Verwendung des Stempel ist auf nationaler Ebene zu ein Brauch geworden und ein obligatorisches Antrag von den Behörden.

Allerdings müssen die öffentlichen juristischen Personen weiterhin die von ihnen im Rahmen der geltenden Vorschriften ausgestellten Dokumente stempeln.

 

Neue Steuervergünstigungen für KMU

Am 17 Juli 2015 ist das Gesetz Nr. 120/2015 bezüglich der Forderung der individuellen Investoren – business  angels – in Kraft getreten. Das neue Gesetz gilt nur für die  für Personen die in kleinen- oder mittelständigen Unternehmen investieren; basierend auf ihrer Investition, werden sie Steuervergünstigungen erhalten.

Um ein  business angel zu werden müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • zwischen 3.000 Euro und 200.000 Euro investieren;
  • ein Gesellschafter in die Gesellschaft in welche er investiert mit nicht mehr als 49% der Gesellschaftsanteile werden;
  • nur in SRLs investieren (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder vom Gesetz Nr. 346/2004 vorgesehenen Autonome Unternehmen;
  • die Investoren dürfern ihre Anteile nicht in den nächsten drei Jahre verkaufen;
  • die Gesellschaften dürfen nicht in Insolvenz oder Liquidationsverfahren sich befinden;
  • die Investororen müssen ein Beitragsvereinbarung der die Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Anteil erwähnt zu unterzeichnen und den Vertrag beim  Handelsregister einbrigen wo er auch seine Qualität als Business Angel erwähnen muss.

Das Gesetz gilt nicht für die Investitionen in Unternehmen, die in den folgenden Bereichen tätigen:

  • Bank, Versicherung und Rückversicherung, Kapitalmarkt, Finanz- oder sonstige  Finanzaktivitäten;
  • Immobilien, Vermietung, Immobilien-Brokerage, Immobilien-Entwicklung;
  • Glücksspiele und Wetten;
  • Stahlproduktion, Herstellung oder Vermarktung von Kohle;
  • Bau von Schiffen und Frachten;
  • Herstellung oder Vermarktung von Waffen, Munition, Sprengstoffe, Tabak, Alkohol, Substanzen unter nationaler Kontrolle, Pflanzen, Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen;
  • Beratung in allen Bereichen.

 

Steuererleichterungen wird in Form einer Befreiung von der Steuer auf Dividenden in den kommenden drei Jahren nach der Investition sowie in Form von Steuerbefreiung für Gewinne aus der Übertragung der Anteile gegeben, wenn die Übertragung von Anteilen nach einem Zeitraum von mindestens nehmen 3 Jahre erfolgt. Wenn mehrere Personen  Business Angels in die gleiche Gesellschaft sind werden die  Steuererleichterungen für maximal 49% des Gesellschaftsanteile der Gesellschaft gegeben proportional zur Prozentsatz der Anteile, die von jedem gehalten werden.

Die gesamten, kumulativen Beträge, welche gewährt werden können nicht die Investition überschreiten.

Unterstützung für KMU in ländlichen Gebieten für die Gründung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Wirtschaftstätigkeit

Am 17 Juli 2015 der Beschluss Nr. 17/2015 des Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über die Errichtung der Geringfügigkeits Regelung „Unterstützung für KMU in ländlichen Gebieten für die Gründung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Wirtschaftstätigkeit“ wurde im Amtsblatt, Teil I, Nr. 534 veröffentlicht.

Die Geringfügigkeits Regelung muss in vollem Umfang mit die Kriterien der EU Verordnung Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18 Dezember 2013 übereinstimen.

Ziel dieser Regelung ist es, Unterstützung für die Unternehmensgründungen (Start-up) im ländlichen Gebiet für durchführung nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten und für bestehende Unternehmen, in die Entwicklung und Diversifizierung der nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten bereitzustellen auf der Grundlage eines Geschäftsplans. Das Gesetz sieht genau vor die Art der Tätigkeiten, für die eine Person Beihilfe beantragen kann, beispielsweise touristische Aktivitäten und Handwerkstätigkeiten, Bau-Umbau und/oder Modernisierung von Räumen; medizinischen und veterinärmedizinischen Aktivitäten.

Um förderfähig zu sein, muss der Antragsteller:

  • ein KMU oder Landwirten oder Mitgliedern der Landwirtschaft tätigen Haushalte sein
  • muss nicht in finanziellen Schwierigkeiten sich befinden .  
  • muss nicht unter Zwangsvollstreckungverfahren für die Zahlung von Steuern sein
  • muss nicht Insolvent sein;
  • hat nicht mehr als 200.000 EUR oder 100.000 EUR für Transporttätigkeiten als Beihilfe in den letzten drei Steuerjahre (2 Jahre plus laufende Geschäftsjahr) erhalten;
  • muss in ländlichen Gebiet tätig sein;
  • Sind keine Unternehmen, die Rettungsbeihilfe erhalten haben und noch nicht das Darlehen oder die Bürgschaft zurückgezahlt haben oder sind noch Gegenstand eines Umstrukturierungsplans;
  • Je nach Art der Investition/des Projekts, muss der Antragsteller sein Eigentumrecht über dem Grundstück, auf dem die Investitionen erreicht wurde oder gegebenenfalls Nutzungsrechte für mindestens 10 Jahre beweisen.

Maximale Höhe der Unterstützung ist:

  • 70.000 EUR/Projekt für produktive Tätigkeiten, Gesundheits-, Veterinär- und Agrotourismus (Unterkunft Dienstleistungen, Urlaubsreisen und Catering);
  • 50.000 EUR/Projekt für andere nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten.

Diese Regelung soll bis zum 31 Dezember 2020 angewendet werden.

Das neue Steuerprozessrecht und das Steueramnestiegesetz Nr. 209/2015 wurden verkündet

Am 20 Juli 2015 wurde das neue Steuerprozessgesetz welches ab 1 Januar 2016 in Kraft treten wird von Herr Präsident Iohannis verkündet. Die Verkündung kamm nachden der Präsident am 17 Juli das Steuergesetz abgelehnt hat und wieder ins Parlament gesendet hat.

Zu den Neuheiten der neue Prozessordnung sieht vor:

  • Die Erhöhung der Mehrwertsteuererstattung von 45 Tage auf 90 Tage;
  • Ein Steuerbeschluss von einen nichtzuständige Steuerbehörde ist nicht nichtig, wenn von der zuständigen Steuerbehörde es bestätigt wird;
  • Die Strafe für das Verbergen Steuerforderungen kann nicht höher als 100.000 RON sein;
  • Aussetzung der Zwangsvollstreckung wenn der Schuldner eine Bürgschaft / Versicherung gibt;
  • Bankgeheimnis wird einbeschränkt, in dem Sinne dass Steuerbehörden können Informationen über jede Operation höher als 5.000 EUR erhalten;
  • Steuerkontrollverfahren wurde geändert.

In Bezug auf die Steueramnestiegesetz Nr. 209/2015 beginnend mit dem 23 Juli 2015, unbezahlte Steuerverpflichtungen bis zum 1. Juli 2015, werden automatisch bei mehreren Steuerzahler storniert.

Art der Steuern, die storniert werden:

  • Steuerverpflichtungen, die das Ergebnis einer Überdenkung oder Wiederbestellung der Art der Aktivitäten als abhängiges Tätigkeit sind, für das Zeitraum bis zum 1 Juli 2015 und welche zum Zeitpunkt Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht bezahlt waren.
  • Steuern aus Unterschieden in der Mehrwertsteuer auf die Einkünfte aus Rechten an geistigem Eigentum;
  • Steuerverpflichtungen bis zum 1 Juli 2015, die das Ergebnis einer Überdenkung der Lohne für die Arbeitnehmer die in Ausland delegiert wurden;
  • Pflichtversicherungsteuer für Personen die weniger als das Mindestlohn erhalten haben oder für Personen die keine Lohn haben.

Streichung der gesamten oben genannten steuerlichen Pflichten soll, von Amts wegen von der zuständigen Steuerbehörde durch die Ausgabe einer Entscheidung vorgenommen werden.

Das Gesetz war wegen mehrerer Unklarheiten, die zu unverhältnismäßig hohen Steuern geführt hatten notwendig. Das Steueramt soll bis Ende August die genaue Methode zur Anwendung des Gesetzes veröffentlichen.

Author: Mag. Mihaila Raluca, office@nhp.ro
Für weitere Informationen zu diesem Aspekt und etwaige Fragen wenden Sie sich bitte an: Mag. Raluca Mihaila L.L.M. office@nhp.ro.

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