August 17, 2015
Am 26 Juni 2015 wurde das Gesetz Nr. 151/2015 über Insolvenz von Individuen, eine absolute Neuheit in der rumänischen Rechtssystem, im Amtsblatt Nr. 464 vom 26. Juni 2015 veröffentlicht und wird am 26 Dezember in Kraft treten.
Das Hauptziel des Gesetzes ist es eine Möglichkeit dem gutgläubigen Schuldnern zu gewähren, um ihre finanzieller Stabilität durch einen Schuldentilgungsplan; durch die Liquidierung von Vermögenswerten oder durch das vereinfachte Verfahren wiederherzustellen.
Das Verfahren gilt für die Personen, die ihr Domizil, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort für mindestens 6 Monate vor der Anwendung des Gesetzes in Rumänien haben; die insgesamt Schulden von mehr als 15 Mindestlöhne haben mit einem abgelaufenen Fälligkeitsdatum von mehr als 90 Tagen; keine Möglichkeit haben allein ihre finanzielle Stabilität in den nächsten 12 Monaten wiederherzustellen.
Personen, die in der Vergangenheit von einen Schuldenerlass profitiert haben; die in den letzten 2 Jahren Disziplinar entlassen wurden; die wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurden oder die nicht nachweisen konnten, dass sie ein Job nicht finden konnten können nicht von dieses Gesetzes profitieren.
Die Behörden, welches das Insolvenzverfahren anwenden sind das Insolvenzausschuss, die Gerichte und der Insolvenzverwalter. Der Antrag auf Schuldentilgung Plan wird von der Insolvenzausschuss durchgeführt und überwacht; die anderen beiden sind Gerichtsverfahren und unter Aufsicht eines Richters durchgeführt.
Anders als bei der Insolvenz von juristischen Personen, die vom einen Tribunal verhandelt werden, fällt die Insolvenz der Individuen unter die Zuständigkeit des Gerichtes der ersten Instanz – Judecătoria, wo das Individuum seinen Wohnsitz oder Aufenthalt in den letzten sechs Monaten hatte.
Zu den wichtigsten Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenz erwähnen wir: Zinsen und andere Sanktionen können in Zukunft nicht berechnet werden; jeder Klage oder Kraftausführung auf die Schulden wird ausgesetzt; jede Schuld wird fällig.
Wir werden auf dieses Thema mit einem umfangreichen Artikel zurückgeben.
Am 9 Juli 2015 wurde das Beshluss des Ministerium für öffentliche Finanzen Nr. 773/2015 für die Genehmigung des Buchhaltungsberichtssystem auf 30. Juni 2015 im Amtsblatt, Teil I, Nr. 509 von 9 Juli 2015 veröffentlicht.
Nach der neuen Ordnung, müssen alle Wirtschaftsteilnehmer, die einen Umsatz über 220.000 RON registriert haben an die Steuerbehörden, bis 17 August die Buchhaltungsberichte für das erste Halbjahr einreichen, dh bis zum 30. Juni. Die gleichen Regeln müssen von den Wirtschaftsteilnehmern, die ein Geschäftsjahr anders als das Kalenderjahr wervenden eingehalten werden.
Es gibt ein paar Kategorien von Unternehmen, die nicht die Buchhaltungsberichte am 30 Juni 2015 einreichen müssen: wenn das Unternehmen keine Aktivität von ihrer Gründung bis zum 30 Juni 2015 hatte; war im Laufe der ersten Jahreshälfte 2015 zeitweise inaktiv; wurde im Jahr 2015 gegründet; befindet sich in Liquidation.
Die Unterlagen werden den Gebietseinheiten der MFP eingereicht werden, auf Papier und in elektronischer Form oder nur in elektronischer Form auf der Portal www.e-guvernare.ro, mit einem angebrachten elektronischen Signatur.
Die Nichtbeachtung der Frist kann mit Geldstrafen bis zu 5.000 RON sanktioniert werden.
Am 13 Juli 2015 wurde Gesetz Nr. 152/2015 für die Änderung bestimmter Normativakten auf dem Gebiet der Eintragung in das Handelsregister in dem rumänischen Amtsblatt nr. 519 veröffentlicht und welches am 16 Juli 2015 in Kraft getreten ist und unter mehreren Änderungen des Handelsregistergesetzes Nr. 26/1990 und Registrierungsverfahren Gesetz Nr. 359/2004, änderte es das Gesellschaftsgesetzes Nr. 31/1990 (die „Gesellschaftsrecht“) in dem Sinne, dass die Bedingungen der Auflösung und Liquidation der Gesellschaften ändert wurden.
Was die Neuheiten angehet, die wichtigsten Änderungen sind folgenden:
Die Fälle der Auflösung einer Gesellschaft werden geändert in Sinne das jede interessierte Person das Recht haben wird die Auflösung einer Gesellschaft zu beantragen, wenn die Gesellschaft zuzüglich:
Zusammenfassend die neuen Bestimmungen dienen der Insolvenzgerichte zu entlasten und verbessern dadurch die Rechte der Handelsregister.
Die meisten der Neuerungen zielen darauf ab, den rechtlichen Rahmen für die Verbindung der nationalen Handelsregister an die europäische Plattform e-Justice, zu erstellen
Am 15 Juli 2015 hat das Finanzministerium der Verordnungsentwurf OG Nr. 17/2015 für die Regelung bestimmter Steuermaßnahmen und zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze für die öffentliche Debatte veröffentlicht.
Durch dieses Projekt schlägt die Regierung vor die Beseitigung der obligatorischen Anwendung der Stempel auf Erklärungen, Anträge und andere Dokumente, die von Einzelpersonen oder privaten juristischen Personen bei verschiedenen Institutionen oder Behörden eingereicht werden oder für Akten welches zwischen diesen Personen unterschrieben werden.
Die Verordnung ist notwendig um die rechtliche Verpflichtung zur Verwendung der Stempel zu klären. Obwohl die primäre Gesetzgebung den Stempel nicht als obligatorisch vorsehet, die Verwendung des Stempel ist auf nationaler Ebene zu ein Brauch geworden und ein obligatorisches Antrag von den Behörden.
Allerdings müssen die öffentlichen juristischen Personen weiterhin die von ihnen im Rahmen der geltenden Vorschriften ausgestellten Dokumente stempeln.
Am 17 Juli 2015 ist das Gesetz Nr. 120/2015 bezüglich der Forderung der individuellen Investoren – business angels – in Kraft getreten. Das neue Gesetz gilt nur für die für Personen die in kleinen- oder mittelständigen Unternehmen investieren; basierend auf ihrer Investition, werden sie Steuervergünstigungen erhalten.
Um ein business angel zu werden müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Das Gesetz gilt nicht für die Investitionen in Unternehmen, die in den folgenden Bereichen tätigen:
Steuererleichterungen wird in Form einer Befreiung von der Steuer auf Dividenden in den kommenden drei Jahren nach der Investition sowie in Form von Steuerbefreiung für Gewinne aus der Übertragung der Anteile gegeben, wenn die Übertragung von Anteilen nach einem Zeitraum von mindestens nehmen 3 Jahre erfolgt. Wenn mehrere Personen Business Angels in die gleiche Gesellschaft sind werden die Steuererleichterungen für maximal 49% des Gesellschaftsanteile der Gesellschaft gegeben proportional zur Prozentsatz der Anteile, die von jedem gehalten werden.
Die gesamten, kumulativen Beträge, welche gewährt werden können nicht die Investition überschreiten.
Am 17 Juli 2015 der Beschluss Nr. 17/2015 des Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über die Errichtung der Geringfügigkeits Regelung „Unterstützung für KMU in ländlichen Gebieten für die Gründung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Wirtschaftstätigkeit“ wurde im Amtsblatt, Teil I, Nr. 534 veröffentlicht.
Die Geringfügigkeits Regelung muss in vollem Umfang mit die Kriterien der EU Verordnung Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18 Dezember 2013 übereinstimen.
Ziel dieser Regelung ist es, Unterstützung für die Unternehmensgründungen (Start-up) im ländlichen Gebiet für durchführung nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten und für bestehende Unternehmen, in die Entwicklung und Diversifizierung der nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten bereitzustellen auf der Grundlage eines Geschäftsplans.
Das Gesetz sieht genau vor die Art der Tätigkeiten, für die eine Person Beihilfe beantragen kann, beispielsweise touristische Aktivitäten und Handwerkstätigkeiten, Bau-Umbau und/oder Modernisierung von Räumen; medizinischen und veterinärmedizinischen Aktivitäten.
Maximale Höhe der Unterstützung ist:
Diese Regelung soll bis zum 31 Dezember 2020 angewendet werden.
The new Fiscal Procedure Code and the Tax amnesty law no. 209/2015 have been published
On July 20th, 2015 President Iohannis signed the promulgation of the new Fiscal Procedural Code, which will come into force starting January 1st, 2016. The promulgation came after the President rejected on Friday, 17th, the New Fiscal Code which was sent back to the Parliament.
Um förderfähig zu sein, muss der Antragsteller:
Am 20 Juli 2015 wurde das neue Steuerprozessgesetz welches ab 1 Januar 2016 in Kraft treten wird von Herr Präsident Iohannis verkündet. Die Verkündung kamm nachden der Präsident am 17 Juli das Steuergesetz abgelehnt hat und wieder ins Parlament gesendet hat.
Zu den Neuheiten der neue Prozessordnung sieht vor:
In Bezug auf die Steueramnestiegesetz Nr. 209/2015 beginnend mit dem 23 Juli 2015, unbezahlte Steuerverpflichtungen bis zum 1. Juli 2015, werden automatisch bei mehreren Steuerzahler storniert.
Art der Steuern, die storniert werden:
Streichung der gesamten oben genannten steuerlichen Pflichten soll, von Amts wegen von der zuständigen Steuerbehörde durch die Ausgabe einer Entscheidung vorgenommen werden.
Das Gesetz war wegen mehrerer Unklarheiten, die zu unverhältnismäßig hohen Steuern geführt hatten notwendig. Das Steueramt soll bis Ende August die genaue Methode zur Anwendung des Gesetzes veröffentlichen.
Autorin: Mag. Mihaila Raluca, office@nhp.ro
Für weitere Informationen zu diesem Aspekt und bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Mag. Raluca Mihaila L.L.M. office@nhp.ro.
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