September 3, 2015
Was auch immer wir ausländische oder inländische Investoren nennen, die häufigste Form der Geschäftsabwicklung in Rumänien ist die einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL). Die Vorteile sprechen für sich: schnelle Registrierung mit geringem Verwaltungsaufwand, niedrige Registrierungskosten, ein Mindestsozialkapital von 200 RON, Aktionäre können nicht persönlich für die Schulden oder Handlungen der Gesellschaft haftbar gemacht werden.
Das Gründungsverfahren ist formalistisch und wird im Handelsregister des Gerichts durchgeführt, wo sich der künftige Hauptsitz des Unternehmens befinden wird. Das Verfahren besteht aus einem administrativen Teil, der von Beamten des Handelsregisters durchgeführt wird, und einem Entscheidungsteil, der vom Direktor des Handelsregisters oder einer von ihm beauftragten Person durchgeführt wird. Wenn die Unterlagen des Antragstellers vollständig sind, wird das Unternehmen in etwa 10 Tagen gegründet.
Nach der Gründung des Unternehmens folgen bestimmte Verwaltungsverfahren bei der Steuerverwaltung und in Einzelfällen bei der territorialen Arbeitsinspektion.
Gut zu wissen: Personen, die zum ersten Mal eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL) gründen, können sich für die „debutant SRL“ (SRL-D) entscheiden. SRL-D kann von maximal 5 neuen Aktionären in bestimmten Tätigkeitsbereichen gegründet werden und es ist obligatorisch, dass der Administrator aus den Aktionären benannt wird. Um die steuerlichen Vorteile zu erhalten, muss das Unternehmen als Kleinstunternehmen eingestuft werden.
Autorin: Mag. Mihaila Raluca, office@nhp.ro
Für weitere Informationen zu diesem Aspekt und bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Mag. Raluca Mihaila L.L.M. office@nhp.ro.
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