Wie gründe ich mein Unternehmen rechtlich?

Leitfaden zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL) in Rumänien

September 3, 2015

Was auch immer wir ausländische oder inländische Investoren nennen, die häufigste Form der Geschäftsabwicklung in Rumänien ist die einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL). Die Vorteile sprechen für sich: schnelle Registrierung mit geringem Verwaltungsaufwand, niedrige Registrierungskosten, ein Mindestsozialkapital von 200 RON, Aktionäre können nicht persönlich für die Schulden oder Handlungen der Gesellschaft haftbar gemacht werden.

Das Gründungsverfahren ist formalistisch und wird im Handelsregister des Gerichts durchgeführt, wo sich der künftige Hauptsitz des Unternehmens befinden wird. Das Verfahren besteht aus einem administrativen Teil, der von Beamten des Handelsregisters durchgeführt wird, und einem Entscheidungsteil, der vom Direktor des Handelsregisters oder einer von ihm beauftragten Person durchgeführt wird. Wenn die Unterlagen des Antragstellers vollständig sind, wird das Unternehmen in etwa 10 Tagen gegründet.

Nach der Gründung des Unternehmens folgen bestimmte Verwaltungsverfahren bei der Steuerverwaltung und in Einzelfällen bei der territorialen Arbeitsinspektion.

Für die SRL erforderliche Schritte und Dokumente:

I. Namensreservierung

  • Der Antragsteller muss seinen Firmennamen reservieren, indem er einen Antrag beim Handelsregister ausfüllt, um die Verfügbarkeit des gewünschten Namens zu prüfen. Er muss 2 Sekunden lang Optionen angeben, wenn der gewünschte Name nicht verfügbar ist. Der Antragsteller kann auch ein Emblem für sein Unternehmen reservieren.
  • Zahlungsnachweis der Registergebühren: 45 RON Registergebühren; 27 RON Liquidationsfonds und gesetzlich vorgesehener Bulletinfonds. 85/2014.
  • Die Namensreservierung gilt für einen Zeitraum von 3 Monaten ab dem Anmeldetag und kann verlängert werden. Wichtig! Es ist verboten, die Wörter „ştiinţific“, „academie“, „academic“, „universitate“, „universitar“, „şcoală“, „şcolar“ („wissenschaftlich“, „akademie“, „akademisch“, „universität“) zu verwenden. , „Schule“) oder Ableitungen davon im Firmennamen. Die Verwendung der Wörter „romanisch“, „national“, „institut“ („rumänisch“, „national“, „institut“) bedarf einer besonderen Genehmigung des Generalsekretariats der Regierung. Namen von Unternehmen, die zuvor aus dem Handelsregister gelöscht wurden, dürfen zwei Jahre lang nicht verwendet werden, außer wie in Art. 41 des Gesetzes 26/1990, neu veröffentlicht. Das Unternehmen kann nicht getrennt vom Handelsfonds getrennt werden.

II.Anmeldung

  • Der Antragsteller muss ein Standardformular ausfüllen – Registrierungsantrag;
  • Anhang 1 des Formulars zur Steuerregistrierung und gegebenenfalls Anhang 2 zum Formular für ausländische Investitionen;
  • Von den Gesellschaftern oder Geschäftsführern unterzeichnete Eigenverantwortlichkeitserklärung, aus der gegebenenfalls hervorgeht, dass: – die Gesellschaft ihre erklärten Tätigkeiten am eingetragenen Sitz oder an den Nebenniederlassungen für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren nicht ausüben wird; – Das Unternehmen erfüllt für seine erklärten Tätigkeiten die in der Gesundheits-, Veterinär-, Umweltschutz- und Arbeitsschutzgesetzgebung geforderten Bedingungen;
  • Erklärung, dass der Antragsteller den Status eines alleinigen Gesellschafters einer einzelnen Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat oder dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit alleinigem Gesellschafter nicht alleiniger Gesellschafter einer anderen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist (Original);
  • Gründungsurkunde im Original.
  • Dokument, das das Recht bescheinigt, einen bestimmten Raum als Hauptquartier zu nutzen; Hinweis: Wenn das Unternehmen zunächst für einen begrenzten Zeitraum (höchstens ein Jahr) keine Geschäftstätigkeit ausübt, kann sich der Antragsteller dafür entscheiden, seinen Sitz in einer Anwaltskanzlei anzusiedeln. Der Nachweis des Sitzes ist in diesem Fall der Rechtshilfevertrag. Hinweis: Befindet sich der Hauptsitz in einem Mehrfamilienhaus, ist die Zustimmung der Nachbarn erforderlich; Bescheinigung der Steuerverwaltung, aus der hervorgeht, dass die Räumlichkeiten nicht als Sitz eines anderen Unternehmens genutzt werden. Hinweis: Ein Gebäude kann als Hauptsitz für mehrere Unternehmen genutzt werden, wenn die Struktur des Gebäudes den Betrieb mehrerer Unternehmen in verschiedenen Räumen ermöglicht;
  • Nachweis, dass das Mindestsozialkapital (200 RON) gezeichnet und eingezahlt wurde; Hinweis: Das Bankkonto für das Sozialkapital kann bei jeder Bank eröffnet werden. Der Antragsteller muss eine Kopie der Gründungsurkunde, eine Ausweiskopie, einen Nachweis der Namensreservierung und eine Vollmacht vorlegen.
  • Eigentumsdokumente für gezeichnete und bezahlte Naturbeiträge;
  • Von den Gesellschaftern und Geschäftsführern unterzeichnete Eigenverantwortungserklärung, dass sie alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllen, um ihre Stellung zu behalten (authentisch);
  • IDs der Gründer, Administratoren, Prüfer;
  • Musterunterschriften der Vertreter des Unternehmens (Original);
  • Eigenverantwortliche Erklärung der ausländischen Anteilseigner/Verwalter, dass sie nicht in Rumänien steuerlich registriert sind und keine unbezahlten Steuerschulden in Rumänien haben, dass sie nicht Gegenstand wirtschaftlicher Straftaten sind;
  • Wenn es sich bei den Aktionären um juristische Personen handelt – eine Kopie der Gründungsurkunde, des Aktionärsbeschlusses, Handelsregisterauszug der Gesellschaft.
  • Wenn es sich bei den Aktionären um ausländische juristische Personen handelt – eine Bonitätsbescheinigung einer Bank oder einer Handelskammer;
  • Gegebenenfalls Vollmacht.

III. Kosten

  • Die Kosten für die Gründung eines Unternehmens sind unterschiedlich und hängen in der Regel von der Anzahl der Aktivitäten ab, die das Unternehmen ausführt (Anzahl der CAEN-Codes). Die durchschnittlichen Kosten liegen bei etwa 200 EUR.

IV. Steuerregistrierung

  • Innerhalb von 30 Tagen müssen sich Unternehmen bei der Steuerverwaltung registrieren lassen;
  • Die beim Finanzamt zu zahlenden Steuern hängen von der Art der Tätigkeit, der Größe des Unternehmens, der Anzahl der Mitarbeiter und anderen Faktoren ab.
  • Normalerweise muss ein Unternehmen 16 % auf Dividenden oder 16 % auf den Gewinn zahlen. Wenn es sich bei dem Unternehmen um ein Kleinstunternehmen handelt, beträgt die Einkommensteuer 3 % und auf Dividenden 16 %.
  • Für Unternehmen, die Mehrwertsteuer zahlen müssen, beträgt die Mehrwertsteuer je nach Art der Tätigkeit zwischen 24 % – 9 % und 5 %. Ab dem 1. Januar wird die Mehrwertsteuer auf 20 % gesenkt.
  • Die für jeden Arbeitnehmer zu zahlenden Steuern belaufen sich auf etwa 23 % des Gehalts. Zum Arbeitgeberbeitrag kommen noch etwa 16 % des Arbeitnehmerbeitrags hinzu.

Gut zu wissen: Personen, die zum ersten Mal eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL) gründen, können sich für die „debutant SRL“ (SRL-D) entscheiden. SRL-D kann von maximal 5 neuen Aktionären in bestimmten Tätigkeitsbereichen gegründet werden und es ist obligatorisch, dass der Administrator aus den Aktionären benannt wird. Um die steuerlichen Vorteile zu erhalten, muss das Unternehmen als Kleinstunternehmen eingestuft werden.

  • Die Vorteile:
    • Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers für maximal 4 Mitarbeiter;
    • Die Möglichkeit, einen Zuschuss von 50 % der Projektinvestition, jedoch nicht mehr als 10.000 EUR, zu erhalten;
    • Die Möglichkeit, staatlich garantierte Bankkredite in Höhe von maximal 80.000 EUR zu erhalten;
    • Steuerfreie Eintragung beim Handelsregister.

Autorin: Mag. Mihaila Raluca, office@nhp.ro
Für weitere Informationen zu diesem Aspekt und bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Mag. Raluca Mihaila L.L.M. office@nhp.ro.

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