Generelles zu Abstimmungen bei Gesellschafterversammlungen in GmbHs in Rumänien
Nach dem oben genannten Gesetz werden die Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung nach dem Prinzip der doppelten Mehrheit gefasst. Ein Beschluss wird mit absoluter Mehrheit der Stimmen der Gesellschafter (Köpfe) und des Gesellschaftskapital, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, getroffen.
Liberalisierung des Erwerbes von Agrarland
Entsprechend dem EU-Beitrittsvertrag ist Rumänien ab 1. Januar 2014 verpflichtet, den Markt für Agrarland für natürliche und juristische Personen aus der EU/EWR zu öffnen.
Neu Regeln für die Ökostromsubventionierung
Das Ökostromgesetz 220/2008 wurde mittels Eilverordnung Nr.57/04.06.2013, veröffentlicht im Amtsblatt (Monitorul Oficial) Nr. 335 vom 7.06.2013, in wesentlichen Punkten revidiert. Das bedeutet eine Änderung der Rahmenbedingungen sowohl für die Produzenten von Ökostrom, als auch für die Stromanbieter. Eine erfreuliche Klarstellung, die den Stromproduzenten erleichterten Zugang zu Drittmittelfinanzierung verschafft, erfährt die Regelung betreffend des Garantiefonds. Der Fonds, der bereits in der überholten Rechtslage vorgesehen war, aber bisher zu anderen Zwecken genutzt wurde, wird nach neuer Rechtslage durch OPCOM verwaltet und ist, basierend auf einer Verordnung des Präsidenten der ANRE, verpflichtet, nicht gehandelte GZ von den Antragsstellern aufzukaufen.