Januar 13, 2014
Entsprechend dem EU-Beitrittsvertrag ist Rumänien ab 1. Januar 2014 verpflichtet, den Markt für Agrarland für natürliche und juristische Personen aus der EU/EWR zu öffnen.
Es wurde ein neues Gesetz, das den Verkauf von Agrarland an ausländische Personen regelt, erlassen und eine Behörde für die Verwaltung und Regulierung des Grundstücksmarkts (AARPF) gegründet.
Ausländer haben nun die Möglichkeit Agrarflächen zu kaufen, ohne eine rumänische Gesellschaft gründen zu müssen. Allerdings ist das obligatorische Verfahren zum Erwerb mit einigen Schwierigkeiten verbunden, es sei denn der Erwerb erfolgt unter Angehörigen bis zum dritten Grad.
Agrarland kann nur verkauft werden, wenn das Vorkaufsrecht der Miteigentümer, der Mieter, der Nachbarn sowie jener Personen, die landwirtschaftliche Tätigkeiten in derselben administrativ-territorialen Einheit, wo sich die Agrarflächen befinden, ausüben und des Rumänischen Staates, innerhalb von 30 Tagen nicht ausgeübt wird und die Genehmigung vorliegt.
Ausländergrunderwerb
Das Gesetz über den Erwerb von Agrarland durch EU/EWR Bürger wurde vom Präsidenten nicht angenommen. Es wurde an das Parlament zurück geleitet.
Energiepreise
Im Dezember 2013 wurden die Strompreise sowie die Tarife für Stromversorgung und Blindenergie von den acht autorisierten Verteilungsnetzbetreibern entsprechend dem regulierten Tarif der OPCOM neu berechnet.
Preise für Grünzertifikate
Seit 01.01.2014 sind nun auch die Preise für die Grünzertifikate durch die ANRE neu geregelt.
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